Zitat
Original von toe
Die Frage ist wer verantwortlich ist für die Sicherheit der Gäste:
Die Stadt Duisburg? Der Veranstalter? Die Polizei?
Z.B wird ja betont das die Polizei schon vorher bedenken hatte und eine alternative Sicherheitsstrategie angeboten hat die von der Stadt Duisburg abgeleht wurde. Demnach ist also Duisburg für die Sicherheit verantwortlich. Kann die Polizei in diesem Fall eigentlich eine Veranstaltung vorzeitig absagen?
Schiller, Clear Blue! ihr seid gefragt
In Deutschland gilt die Versammlungsstättenverordnung VStättVo
und das ist ein "Gesetz"!
- die Genehmigung für solch eine Veranstaltung kommt immer vom Ordnungsamt
- das Ordnungsamt steht auf der gleichen Stufe wie die Polizei bzw ist Teil der Polizei
- Chef des Ordnungsamtes und der Polizei ist immer der Bürgermeister
- und die Behörde, die diese Veranstaltung genehmigt, ist verantwortlich für die Sicherheit der Besucher
in diesen Fall ist das also das Ordnungsamt/Polizei und übergeordnet der Bürgermeister für die Sicherheit der Besucher verantwortlich
...und nicht der Veranstalter!...so ist das in Deutschland rechtlich geregelt
die Frage ist nun, mit welchen Informationen das Ordnungsamt Duisburg vom Veranstalter versorgt wurden. Und genau das klärt nun der Staatsanwalt
es werden Köpfe rollen im Rathaus Duisburg!