(Quelle: RAVELINE aktuell Nr. 150, S. 6, rechts oben) Urteil Finanzgericht Berlin. -
Ich verallgemeinere mal das:
DJ`s sind Künstler, denn ihre Gigs sind wie Konzerte. Weil sich das Publikum vor der Bühne (= Set mit DJ) versammelt, mit Ausrichtung zur Bühne . (Also in Richtung DJ schaut).
Also, achtet auf Eure Performance, damit das Publikum weiter Richtung Bühne strömt und schaut.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Hintergrund: Die Mayday GmbH hat vor Gericht geklagt, dass ihr Event eine künstlerische Veranstaltung sei, wie z.B. Pop-, Rock- und klassische Konzerte, anstatt nur blosses "Tanzvergnügen".
Und sie deshalb auch Anspruch auf den niedrigen Mehrwertsteuer-Satz von 7% anstatt 16% erheben dürfen.
Sie haben den Prozess gewonnen, die Mayday ist als künstlerische Veranstaltung anerkannt worden.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
DJ`s sind Künstler, und nicht "nur" Platten-Aufleger - endlich hat das mal Jemand erkannt !