RAM "Kingdom of Dreams"

Track Rating
2.8 / 6
(9 Bewertungen)
  • Wirklich schlecht find ich den Track auch nicht. Break ist nicht unbedingt mein Geschmack, diese "Hackler" gefallen mir nicht, bringt einen total aus dem Rhythmus. Aber der Aufbau an sich ist vollkommen in Ordnung.

  • Nabend,

    ist ja nicht das erste mal das "klassische" Melodien für Trancetracks verwendet werden^^

    Ich finde den Track ziemlich gelungen, immerhin wird die Melodie nachm Break fortgeführt was heutzutage ja die Ausnahme ist :D

    4,5/6 von mir :yes: "gefällt mir"

    mfg

    • Offizieller Beitrag

    Das Original von Händel jagt mir immernoch die Gänsehaut über den Rücken, besonders im letzten Drittel. Die Version von RAM hingegen lässt mich absolut kalt. Hier geht irgendwie alles von der Magie dieses Stückes verloren. Da ich jedoch NOCH SCHLIMMERES erwartet hatte, gibt's noch einen Gnadenpunkt für "Kingdom of dreams". 1 / 6

    Zum Vergleich hier nochmal das Original:
    Sarabande (Film "Barry Lyndon")


    greetinx,
    Teh'leth

  • Müsste man dann nicht "Adagio For Strings" auch so grottig finden? Sicher ist es einfach eine klassische Melodie zu verwurschteln, eigentlich braucht man dafür wenig Aufwand, Break ist eh schon fertig und ein bisschen Sounds drüber. Mir gefällt diese RAM auch nicht wirklich, wobei mir das Break zu knallig daherkommt, das geht dezenter, kannte das Original aber auch nicht. Danach kommen auch so schon oft gehörte Sounds. Ist wohl solider Durchschnitt, für mich ausnahmsweise kein Grund zur Aufregung, dabei tu ich das doch so gerne. ;) 3/6.

  • Der Titel ist insofern schlecht mit dem Adagio zu vergleichen, als ja dort das gesamte Stück elektronisch neu umgesetzt wurde. Bei RAMs Version habe ich den Eindruck, er kopiert einen Teil und setzt vorn und hinten etwas Trance dran. Kann mich zwar auch nicht begeistern, aber dennoch gibt der dem klassischen Stück durch diese Umrahmung doch eine ganze Menge Schwung, was ich dann ganz ok finde. Trotzdem brauche ich nicht mehr von dieser Sorte. 3.5 / 6.