Da ich selbst im Juristischen leider nicht so fit bin wie ich es wahrscheinlich sein sollte, habe ich hier ein Anliegen, bei dem ich sehr dankbar über Informationen wäre.
Folgendes Szenario:
Hobby-DJ A legt hin und wieder (etwa alle 3 bis 4 Wochen) im kleinen, gewinnorientierten Club vom B auf. A und B kennen sich persönlich, A macht es aus Spaß an der Sache und wird nicht bezahlt. B betreibt den Club hauptberuflich und behauptet nun, nach einer Änderung des Sozialgesetzes zum 1. Februar 2009 dürfe sich
a) niemand ohne Anstellung mehr im Personalbereich (DJ-Pult) aufhalten.
b) A nicht mehr handwerklich im Club betätigen, da er ohne Anstellung vom zuständigen Amt als Schwarzarbeiter klassifiziert würde, was laut Rechtslage mit Geldstrafe oder bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe geahndet wird. Eine Festanstellung will er A nicht geben, weil ihm das zu teuer wäre.
Vorschlag von B war, dass A ein Gewerbe anmeldet. Da A mit dem DJing allerdings keine Gewinnabsicht verfolgt (und auch aller Voraussicht nach keinen Gewinn erzielen wird, da keine Einnahmen): Ist eine Anmeldung als Liebhaberei in diesem Fall möglich? Ist ein Gewerbeschein notwendig? Und mit welchen Konsequenzen wäre das für B verbunden?
Haben A und B noch andere Optionen?
Vielen Dank im Voraus.