Rechtslage bei unentgeltlicher Betätigung in einem Club

  • Da ich selbst im Juristischen leider nicht so fit bin wie ich es wahrscheinlich sein sollte, habe ich hier ein Anliegen, bei dem ich sehr dankbar über Informationen wäre.

    Folgendes Szenario:
    Hobby-DJ A legt hin und wieder (etwa alle 3 bis 4 Wochen) im kleinen, gewinnorientierten Club vom B auf. A und B kennen sich persönlich, A macht es aus Spaß an der Sache und wird nicht bezahlt. B betreibt den Club hauptberuflich und behauptet nun, nach einer Änderung des Sozialgesetzes zum 1. Februar 2009 dürfe sich
    a) niemand ohne Anstellung mehr im Personalbereich (DJ-Pult) aufhalten.
    b) A nicht mehr handwerklich im Club betätigen, da er ohne Anstellung vom zuständigen Amt als Schwarzarbeiter klassifiziert würde, was laut Rechtslage mit Geldstrafe oder bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe geahndet wird. Eine Festanstellung will er A nicht geben, weil ihm das zu teuer wäre.

    Vorschlag von B war, dass A ein Gewerbe anmeldet. Da A mit dem DJing allerdings keine Gewinnabsicht verfolgt (und auch aller Voraussicht nach keinen Gewinn erzielen wird, da keine Einnahmen): Ist eine Anmeldung als Liebhaberei in diesem Fall möglich? Ist ein Gewerbeschein notwendig? Und mit welchen Konsequenzen wäre das für B verbunden?
    Haben A und B noch andere Optionen?


    Vielen Dank im Voraus.

  • Ich würde dir als empfehlen ein Nebengewerbe (Kleinunternehmen anzumelden) wenn du einen Hauptberuf hast.

    Du kannst so bis max 17.000 Euro im Jahr umsetzen steuerfrei.

    Die Anmeldung kostet je nach Region 20 Euro bei der Stadt.

    Das Gewerbe kann auch problemlos ruhen dazu mußt du es nicht mal abmelden.

    Wenn du dann als Dj auftriitts im Club stellst du Rechnungen mit deiner eigenen Steuernummer aus und verweißt in der Rechnung auf die Kleinunternehmerregelung, dann paßt das.

  • Zitat

    Original von Southern
    Wenn der Clubbesitzer sowas fordert, würde ich mit ihm aber auch mal über die Bezahlung sprechen. Und wenn es nur 50 Euro für den Abend sind...

    greetz West :D


    Das wollte ich auch gerade sagen. Eine Steuernummer bekommst du aber nur, wenn du auch Mehrwertsteuer berechnen darfst und das darfst du eigentlich erst ab einem Berag von 17.000 Euro, wie Nick schon sagte.
    Brauchst also nichtmal die Steuernummer sondern lediglich eien Quittung üner das eingenommene Geld für den Abend. Das Gewerbe birgt allerdings noch weitere Vor und auch Nachteile für dich, die du dir mal ansehen solltest. Im Interent findet man eigentlich recht viel darüber.

  • A ist Student und hat ansonsten keine beruflichen oder gewerblichen Einkünfte. Das mit dem Nebengewerbe ist natürlich eine Möglichkeit, allerdings ist die Problematik der Fragestellung hier folgende:

    Ein Gewerbe ist die Ausübung eines Handwerks oder einer Dienstleistung zum Zweck der Gewinnerzielung. A bekommt kein Geld für die Tätigkeit (und will das auch garnicht). Muss A dann Rechnungen stellen, die 0 Euro ausweisen? Und wird ein Gewerbe ohne Umsatz nicht automatisch als Liebhaberei klassifiziert?

    Zudem legt Clubbesitzer B alternativ einfach selbst auf, von dem her ist er wohl indifferent, ob er A weiter auflegen lässt oder nicht.

  • Falls es mit der 0 Euro Rechnung ein Problem geben sollte, dann könntest du auch nen symbolischen 1 € auf die Rechnung setzen.

    An deiner Stelle würde ich mich aber auch noch mal schlau machen wie das versicherungstechnisch bei dir aussieht. Ich kann mir vorstellen, dass du als Gewerbetreibender selbst dafür verantwortlich bist, bzw. du im Falle eines Unfalls Probleme haben könntest deiner Versicherung zu erklären, was du dort gemacht hast.

    Als Student ist man auch in der Regel über die Eltern oder als Student versichert, du solltest auch überprüfen, ob sich das nicht mit deinem Gewerbe ändert.

    greetz West :D

    Einmal editiert, zuletzt von Southern (28. März 2009 um 12:46)

  • Das Ganze wird nicht funktionieren. Du betreibst kein Gewerbe, also wofür ein Gewerbe anmelden?! Bei sowas macht das Finanzamt auch nicht mit.

    zu b) Ich kann mir nicht vorstellen, dass du als Schwarzarbeiter gelten würdest. Du hilfst ihm ja nur unendgeldlich, das ist nicht verboten. Ansonsten müsste er bei der nächsten Club-Renovierung auch alle seine Freunde und Familienmitglieder, die mithelfen, bezahlen...

  • Neija, wenn an dem Abend an dem du auflegst mal eine Kontrolle durchgeführt wird und du keinen Arbeitsvertrag oder ähnliches aufweisen kannst, dann könnte es meiner Meinung nach schön Ärger geben. Zumal wenn du jeden Monat im Lineup aufgetaucht bist. Dass du das Auflegen unendgeldlich betreibst, glaubt dir dann keine Sau mehr. Der Verdacht der Schwarzarbeit liegt dann nahe. Das Auflegen fällt ja schließlich nicht unter Nachbarschaftshilfe oder so. Schließlich macht der Clubbetreiber Umsatz mit den Gästen, die wegen der Musik in den Club kommen.

    Ich finde Vorsicht schon angebracht!

    greetz West :D

    Einmal editiert, zuletzt von Southern (28. März 2009 um 13:57)

  • Aye, der Southern sieht das ganz richtig. Das ist eben das Dilemma.

    Wenn kein Gewerbe betrieben wird (und vor allem kein Umsatz gemacht wird), dann wird kein Gewerbe genehmigt. Und ohne Gewerbeschein keine Sozialversicherung.

    Ist es demnach in Deutschland nun gesetzeswidrig, unentgeltlich in einem Club aufzulegen, wenn man nicht durch irgendeinen anderweitigen Verdienst im selben Handwerk Umsatz macht? Holla die Waldfee, dann wünsch' ich unseren Newcomern alles Gute.
    Ich kann mir das, selbst in Deutschland, kaum vorstellen. Da muss es doch irgendwas geben.

  • Wenn du ein Gewerbe anmeldest und der Clubbesitzer dir was für deine Auftritte zahlt (auch wenns nur 1 Euro ist) dann kannst du ihm ne Rechnung schreiben, machst Umsatz und bleibst definitiv unterm Steuerfreibetrag. Aber dann musst du -wie gesagt- halt mit der Versicherung genau schauen, dass es für dich keine Nachteile gibt.

    Das wäre im Moment mein Ratschlag.

    greetz West :D

    Einmal editiert, zuletzt von Southern (28. März 2009 um 14:08)

  • am besten, der clubbetreiber meldet diesen dj als freien mitarbeiter. dann ist die sache geritzt. wenn der zoll kommt und nach arbeitsvertrag o.ä. fragt, einfach an den clubbetreiber verweisen. der hat die nötigen unterlagen dann vom finanzamt dazu... also der clubbetreiber müsste normalerweise einfach mal beim finanzamt nachfragen, ob er so ne bescheinigung bekommen kann (freundschaftsarbeit). es könnte aber passieren, dass er dann dazu gedrängt wird dir irgendeine gegenleistung (getränke, geld, freier eintritt etc.) zukommen zu lassen, da er ja mit seinem club umsatz macht. das wäre dann der einzige haken...

  • Das Problem hier ist, dass der freie Mitarbeiter als "Freelancer" nicht nur von einem 'Arbeitgeber' beschäftigt werden darf, da letzterem damit eine Weisungsbefugnis unterstellt wird, daher nur eine Scheinselbstständigkeit vorliegt und der Arbeitgeber wieder zu Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet wäre.

    Oder hast du da anderweitige Erfahrungen bzw. kennst widersprüchliche Regelungen?

  • Zitat

    Original von Jamis

    Oder hast du da anderweitige Erfahrungen bzw. kennst widersprüchliche Regelungen?

    ich kenne das so, dass der clubbetreiber ehrenamtliche mitarbeiter namentlich angeben (mit begründung) kann. dann dürfte das eigentlich kein problem sein... :gruebel:
    ich denke mal, das einfachste wäre, wenn dieser clubbetreiber einfach mal selbst beim finanzamt nachfragt, was da möglich wäre. ist besser als in nem forum nur darüber zu spekulieren... :yes:

  • Sozialversicherungsbeiträge sind nur ab einem bestimmten Umsatzbetrag fällig, und da du Student bist enfällt das eh.

    Die Nebengewerbeanmeldung sollte auch nur dann interessant werden wenn du auch Einnahmen hast.

    Ihr könntet das vielleicht schriftlich festhalten wenn der Betreiber es als Nachwuchsförderung laufen läßt aber genau leg ich mich da nicht fest es gibt da ein paar Regelungen.