Rechtliches: Wann ist "öffentliche Vorführung" erlaubt?

  • Hallo zusammen,

    bin vor kurzem in mindestens zwei download-Läden auf der AGB-Seite über Sätze der folgenden Art gestolpert:

    [Beatport] : Du hast das Recht, die Downloads ausschließlich für nicht gewerblichen, privaten Gebrauch zu verwenden.

    [ID&T] The visitor is prohibited from reproducing, changing, or uploading a Download or some other material from the Website, or to play such in public ...


    Frage 1) Demnach darf man als DJ auf öffentlichen Parties diese gedownloadeten Titel nicht abspielen, oder?

    Frage 2) Muss man also dafür eine Extralizenz beantragen? Etwa für jeden Titel einzeln?

  • Ich verstehe das jetzt so wie das auch mit Platten, CDs und DVDs ist. Die darf ich für gewöhnlich auch nicht öffentlich spielen wenn ich dafür nicht zahle. Wenn ich aber eine Mix CD verkaufen will mit den Tracks, dann muss ich auch Lizenzen erwerben wenn ich die Vinyl nutze. Nur muss es eben in den AGBs stehen weil man es ja nicht auf die MP3 drucken kann wie auf CD oder Platte.

    Kann mich aber auch irren.

  • Zitat

    Original von Hayden
    Ich verstehe das jetzt so wie das auch mit Platten, CDs und DVDs ist. Die darf ich für gewöhnlich auch nicht öffentlich spielen wenn ich dafür nicht zahle.

    Stimmt, aber wie würde man das im Einzelfall regeln?

    CD's/Vinyl, die noch GEMA-Zeichen haben sind doch meines Wissens unproblematisch, wenn bei der jeweiligen Veranstaltung GEMA-Gebühren bezahlt weden. - OK, das dürfte auf die wenigsten Titel im Trance-Bereich zutreffen.

    Muss man sich dann individuell für jedes Ereignis/Party oder jeden Einzeltitel um eine Lizenz beim Rechteinhaber bemühen?

  • Also ich weiß das bei einer Jugenddisco hier mal die GEMA nachweise für den legalen Erwerb der MP3s haben sehen wollte. Die dann vorgelegt wurden und alles war OK. Bei Beatport bekomme man ja eine E-Mail-Rechnung. Somit hat du da ja quasi auch einen Nachweis. Denke das wird dann auch anerkannt.

  • Zitat

    Original von SolarcoasterStimmt, aber wie würde man das im Einzelfall regeln?

    CD's/Vinyl, die noch GEMA-Zeichen haben sind doch meines Wissens unproblematisch, wenn bei der jeweiligen Veranstaltung GEMA-Gebühren bezahlt weden. - OK, das dürfte auf die wenigsten Titel im Trance-Bereich zutreffen.

    Muss man sich dann individuell für jedes Ereignis/Party oder jeden Einzeltitel um eine Lizenz beim Rechteinhaber bemühen?

    Zunächst ist erst einmal zu betrachten um was für eine Veranstaltung es sich handelt und wieviele Gäste erwartet werden, denn darin liegt der sogenannte GEMA-Schlüssel.

    Der sogenannte GEMA-Schlüssel ist wie ein Berechnungswert anzusehen in dem aufgeschlüsselt wird ob man nun mit einer Pauschale auskommt oder man jetzt einzelne Lizenzen braucht.

    Und das ist bei der GEMA streng geregelt da kommt beispielsweise eine Schülerdisco oder eine Disco in einem Jugendtreff mit einer Pauschale aus wohingegen eine Discoveranstaltung in einer Großraumdisco Einzellizenzen braucht.

    Dann kommt es noch darauf an ob ein Promoting stattfindet oder ob Titel aus den Charts oder so gespielt werden, denn da gibt es auch Unterschiede in der Berechnung der anfälligen GEMA Gebühren.

    Was die Sache mit den mp3s angeht ist da naturlich ein Nachweis vorzulegen, dass diese legal erworben worden sind beispielsweise bei Amazon oder so also immer darauf achten, das per e-mail eine Bestätigung für den Erwerb kommt.

    Was CDs und Vinyls angeht die kein GEMA Zeichen haben liegt da eine andere Rechtevergabe vor die mit den jeweiligen Labels abzuklären ist was der Veranstalter oder der jeweilige DJ tun sollte.

    Generell ist zu sagen, dass es auch in dem Falle ausreicht die GEMA zu fragen, denn jedes Release wird bei der GEMA gelistet und wird diesbezüglich auch mit den jeweiligen Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrechten versehen auch wenn das GEMA Zeichen auf der CD oder Vinyl fehlt.

    Aber was bei all dem auch noch zu beachten ist, ist die GVL da sie die Verwertungs- und Aufführungsrechte verwaltet und über die GVL werden auch Labelcodes für die CDs und Vinyls vergeben.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Matthias (DJ Roxy)

  • Zitat

    Original von DJRoxy
    Was CDs und Vinyls angeht die kein GEMA Zeichen haben liegt da eine andere Rechtevergabe vor die mit den jeweiligen Labels abzuklären ist was der Veranstalter oder der jeweilige DJ tun sollte.

    Generell ist zu sagen, dass es auch in dem Falle ausreicht die GEMA zu fragen, denn jedes Release wird bei der GEMA gelistet und wird diesbezüglich auch mit den jeweiligen Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrechten versehen auch wenn das GEMA Zeichen auf der CD oder Vinyl fehlt.

    Ist da nicht ein Widerspruch zwischen Abschnitt 1 und 2? :gruebel:

    Die GEMA listet doch nicht etwa z. B. die ganzen Titel irgendwelchen kleinen außerdeutschen Labels auf, oder doch?
    (Ich kann mir nicht vorstellen, dass die GEMA aktuell über alle weltweiten Neuerscheinungen und ihre Rechteinhaber informiert ist, das sind doch einfach zu viele)

  • Zitat

    Original von Solarcoaster
    Die GEMA listet doch nicht etwa z. B. die ganzen Titel irgendwelchen kleinen außerdeutschen Labels auf, oder doch?
    (Ich kann mir nicht vorstellen, dass die GEMA aktuell über alle weltweiten Neuerscheinungen und ihre Rechteinhaber informiert ist, das sind doch einfach zu viele)

    Die GEMA ist über alles unterrichtet was released wird da sie mit den anderen Verwertungsgesellschaften wie der AKM in Österreich oder SUISA in der Schweiz zusammenarbeitet.

    Zudem ist es auch noch so, dass es für jedes Land ein eigenes Realease gibt beispielsweise gibt zu Paul van Dyk - For an Angel ein Release für UK und ein Release für DE die beiden unterscheiden sich auch im Cover.

    Und meist ist es auch noch so, dass die verschiedenen Releases ob nun für DE oder Austria oder UK oder welches Land auch immer auch die Versionen der Tracks auf einer Maxi andere sind oder bei Alben die Tracks anders zusammengestellt wurden. etc. pp.

    Klar gibt es viele Releases aber was einmal in einer Datenbank einer Verwertungsgesellschaft wandert ist auch automatisch in der Datenbank anderer Verwertungsgesellschaften da sie zusammenarbeiten und miteinander vernetzt sind.

    Was den Widerspruch angeht zun großen Teil weiß die GEMA über alles bescheid nur bei Releases die nicht bei einer Verwertungsgesellschaft gemeldet wurden um die Urheberrechte zu schützen da muß man dann das Label fragen wie es nun mit den Rechten aussieht.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Matthias (DJ Roxy)