Ich hab hier mal ein etwas merkwürdiges ID-Gesuch und zwar habe ich mir eben bei Dance Tunes von Cygnus X "The Orange Theme" im Original gekauft. Nun weist das was da aus meinen Lautsprechern tönt keine direkte Ähnlichkeit mit diesem Track auf...Meiner Meinung nach^^ Ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen...wäre nett wenn ihr mal reinhören könntet...

Ist das wirklich "The Orange Theme"?
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cooler track , tippe mal auch das es nicht dein gesuchter track ist
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Tunatic sagt, das Lied heisst:
Odyssee of Noises - Firedance (The Sunrise) -
das ich nicht selber draufgekommen Tunatic zu benutzen...also ja das stimmt...
https://www.youtube.com/watch?v=_Oxg3yeDMVk
nun ja...also dann kann ich ja mal locker ein paar Minuspunkte für Dance Tunes vergeben
(theoretisch könnte ich doch jetzt Schadensersatz verlangen oder :D:D:D:D)
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Also das kommt drauf an mit dem Schadensersatz. War denn der Soundschnippsel zum vorhören aus dem Shop von dem Track den du dann auch gekauft hast? Wenn ja, dann kannst du keinen Schadensersatz verlangen, denn beide Seiten haben sich quasi über den gleichen Artikel geeinigt, nur die Beschreibung war falsch, das ist in diesem Fall aber egal weil sich die beiden Willenserklärungen entsprechen ;-) Das du den Track da überhaupt kaufen kannst ist auch kein Angebot von Dance Tunes, sondern nur eine Aufforderung zum Angebot an den Shop deinerseits den der Shop dann annehmen kann oder auch nicht.
Sorry aber ich hab gerade mit meinem Jurastudium begonnen und sowas besprechen wir gerade *gg* -
Ist aber falsch, was du schreibst.
Du kannst den Kaufpreis zurückerstattet bekommen, wenn du die MP3 dann löschst
, da dein Kauf so nicht gewollt war.
In Fachkreisen sagt man, dass deine Willenserklärung für den Kaufvertrag (§433 BGB) anfechtbar ist wegen Inhaltsirrtums (§119 BGB), da du keine Willenserklärung abgegeben hättest, wenn du gewusst hättest, dass du diesen Song bekommst.Dabei ist es egal, ob du vorgehört hast oder nicht, denn du wolltest den Track, der dort ausgeschrieben war, kaufen. Es ist nicht zwingend notwendig für ein solches Rechtsgeschäft vorher in den Clip reinzuhören (daher ist es auch nicht als fahrlässig zu bezeichnen, falls er vorher nicht in den Clip gehört hat).
Gruß Dennis
P.S.: Schadenersatz ist hier das falsche Wort in dem Zusammenhang...
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Deshalb fragte ich ja ob er vorgehört hat. Hätte er vorgehört und der Schnippsel wär letztendlich von dem Track gewesen den er auch gekauft hat, aber die Bezeichnung war nur falsch, dann liegt eben kein Inhaltsirrtum vor, sondern nur eine falsche Bezeichnung und die beeinträchtigt das Geschäft nicht wenn beide das bekommen was sie wollten. Wenn er den Track nicht vorgehört hat dann is das natürlich anders oder wenn der Schnippsel von einem anderen Track war.
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Zitat
Original von schiller
Deshalb fragte ich ja ob er vorgehört hat. Hätte er vorgehört und der Schnippsel wär letztendlich von dem Track gewesen den er auch gekauft hat, aber die Bezeichnung war nur falsch, dann liegt eben kein Inhaltsirrtum vor, sondern nur eine falsche Bezeichnung und die beeinträchtigt das Geschäft nicht wenn beide das bekommen was sie wollten.
Aber das hier ist hier ja ganz objektiv nicht der Fall. Der Käufer wollte hier nicht das, was er bekommen hat!P.S. @Threadersteler: In den AGBs steht, dass du 7 Tage die Möglichkeit hast, dies einer bestimmten E-Mail-Adresse zu melden. Schau mal nach!
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Richtig
Sag mal studierst du auch Jura? Wie lange schon?
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hui hier hat sich ja ne Menge getan^^ also ich hab nicht vorgehört, aus dem einfachen Grund, weil es nicht möglich war. Ich hab das ganze schon an eine Emailadresse gemeldet, mal abwarten was draus wird und vielen Dank auch an unsere Juristen
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Zitat
Original von schiller
RichtigSag mal studierst du auch Jura? Wie lange schon?
Du wirst jetzt leicht verwundert sein, aber ich studiere BWL.Wir haben im gesamten Bachelor Studium zwei Rechtsvorlesungen und eine hat bei mir jetzt im ersten Semester begonnen.
Wir nehmen da so ziemlich das Gleiche wie ihr durch, deswegen mein Wissensstand. ;-)Gruß Dennis
P.S.: Wohingegen die meisten meiner Kommolitonen eher genervt von dem Fach sind, macht es mir am meisten Spaß. Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich Jura studiert! Aber ich überlege evtl. nach dem BWL Bachelor Jura anzufangen evtl... Mal schauen..
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falls es irgendjemanden interessiert, wie es ausgegangen ist^^
Zitat
Hi Lukas,
(translated by google)
Als Lösung können Sie das Lied wieder downloaden , ich habe euch 2 Credits
gegeben. Wenn Sie bei der Suche nach diesem Lied, das Sie finden den Song
mehr als einmal, laden Sie sich das Album Version: Das ist richtig.Mit freundlichen Grüßen,
Basdie einzige Frage, die offen bleibt ist seit wann Google meine Emails übersetzt
EDIT: an den Thread kann ein Erledigt